RECHTLICHE GRUNDLAGEN - WOHNRECHTE


Überleitung von Wohnrechten:


Fallgruppe: Vater oder Mutter übertragen eine Immobilie an die Kinder. Für die Immobilie
erhalten sie ein Wohnrecht. Danach kommt der alte Mensch ins Pflegeheim, die Wohnung
steht leer. Die Sozialhilfebehörde versucht, das Wohnrecht auf sich "überzuleiten" und
damit das Kind, dem die Immobilie mittlerweile gehört, zu verpflichten, als Ersatz für das
nichtgenutzte Wohnrecht einen Geldbetrag zu zahlen.

Beachten Sie: Voraussetzung für eine Verwertung des Wohnrechts ist, dass das
Wohnrecht überhaupt marktfähig ist. Das kann im Einzelfall nicht gegeben sein, wenn
keine abgeschlossene Wohnung vorliegt, wenn erheblicher Sanierungsbedarf besteht ua.
(OLG Köln, 06.02.1995 – 2 W 21/95 FamRZ 1995, 1408)

<< Zurück zur Übersicht
Dr. Reinhart Enßlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
N 4, 22 | 68161 Mannheim
Fon: 0621 8624530 | Fax: 0621 86245324
info(a)rechtsanwalt-ensslin.de