RECHTLICHE GRUNDLAGEN - UNTERHALTSANSPRUCH

Ein Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten geht einem Unterhaltsanspruch gegen
die Kinder vor. Dabei ist ein Unterhaltsanspruch gegen einen Ehegatten, von dem nicht
getrennt gelebt wird, weitergehender als ein Unterhaltsanspruch gegen einen Ehegatten
von dem getrennt gelebt wird bzw. von dem man geschieden ist.

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Dr. Reinhart Enßlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
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