DER GANG DURCH DIE BEHÖRDEN –
WAS ERWARTET SIE?

Zwei Dinge sind besonders wichtig:

  1. Egal wie die Behörde auftritt, sie hat in dieser Geschichte keine bessere
    Ausgangsposition wie jeder Bürger, der gerne Unterhalt haben möchte.
  2. Entscheidungen, Auskünfte, Belege, die man am Anfang, ohne Beratung,
    im Glauben an die Güte der Behörde getroffen, erteilt, vorgelegt hat, können
    weitreichende rechtliche und tatsächliche Folgen haben.

Erlauben Sie mir daher die Bemerkung: Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird,
kann er nur mit dem Material und den Tatsachen arbeiten, die bis dahin schon bekannt und passiert sind.
Über die Ausbildung eines KastanienausdemFeuerholers verfügt er im Regelfall nicht. Bitte überlegen Sie
sich daher gut den Zeitpunkt, ab dem Sie sich rechtlichen Rat oder Beistand holen.

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Dr. Reinhart Enßlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
N 4, 22 | 68161 Mannheim
Fon: 0621 8624530 | Fax: 0621 86245324
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